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1. Informationen zur Lieferzeit / Lieferung der Produkte

Durch die neue Richtlinie wird es ab 13.06.2014 notwendig sein, den Verbraucher detailliert über die Lieferzeit der Produkte aufzuklären. Es muss hier kein genaues Datum genannt werden – jedoch ein Lieferzeitraum wie beispielsweise „Lieferzeit ca. 3 – 4 Tage“. Eine Formulierung wie „versandbereit“, „lagernd“ oder ähnliches ist hier nicht mehr ausreichend! Dies soll dem Verbraucher genauer Aufschluss darüber geben, bis wann dieser mit dem Eintreffen der Lieferung rechnen kann. Für Betreiber des JTL-Shop 3 wird im Update 3.19 bereits eine neue Funktion integriert werden, die diesen Wert aus Versandart-Lieferzeit + Bearbeitungsdauer (optional) + Bestelldauer (optional) errechnet. Im Shop Backend kann zu jeder Versandart eine minimale sowie eine maximale Lieferzeit hinterlegt werden. Artikel, wie beispielsweise Produkte, die noch montiert oder produziert werden müssen kann über das Funktionsattribut „processingtime“ noch eine zusätzliche Bearbeitungszeit zugewiesen werden. Des Weiteren reicht es auch nicht mehr, dem Kunden den Versand als Paketversand ohne Angabe des beauftragten Unternehmens anzuzeigen – die neue Verbraucherrechtelinie schreibt vor dass das liefernde Unternehmen namentlich genannt wird.

2. Hin- und Rücksendekosten bei Widerruf

Da mit der neuen Richtlinie die sog. „40-Euro Klausel“ nichtig wird, kann der Onlinehändler dem Kunden nun generell die Rücksendekosten bei Bestellungen unabhängig vom Bestellwert auferlegen. Große Versandhändler haben bereits zu erkennen gegeben, das Sie auf diese Regelung verzichten werden und dem Kunden weiterhin die Rücksendekosten ersparen werden. Sollten Sie dem Kunden ab 13.06.2014 die Rücksendekosten in jedem Fall auferlegen wollen, so muss der Kunde vom Betreiber des Onlineshops direkt auf diese Rechtsfolge hingewiesen werden. Sollten die Waren per Spedition geliefert werden, gilt hier besondere Vorsicht bei der Formulierung. Die Hinsendekosten sind auch bei Widerruf wie bisher vom Verkäufer zu tragen. Hiervon können jedoch ab 13.06.2014 die Kosten für etwaige Zuschläge wie Expressversand (der vom Kunden gewünscht wurde) abgezogen werden.

3. Angabe einer Servicenummer / Hotline

Die Angabe einer Telefonnummer als Servicenummer bzw. Hotline wird verpflichtend.

4. Informationen zur Gewährleistung

Zur Umsetzung der neuen Richtlinie reicht es nicht mehr, dem Verbraucher vertraglich festgehaltene Gewährleistungsrechte zu nennen. Es muss einen expliziten Hinweis auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geben. Eine Formulierung in den AGB’s könnte folgendermaßen lauten: „Bei allen in unserem Onlineshop gekauften Produkten bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte“.

5. Neu: Widerrufsformular vorgeschrieben / Änderung der Widerrufsbelehrung

Durch Inkrafttreten der neuen Regelung ist nun ein sogenanntes Widerrufsformular in vorgeschrieben. Dies soll dem Verbraucher die Möglichkeit geben, den Widerruf möglichst einfach und komfortabel über ein im Onlineshop bereitgestelltes Formular zu erklären. Hierzu gibt es ein Muster-Widerrufsformular was die Erklärung des Widerrufes innerhalb der EU erleichtert. Sollte das Widerrufsformular vom Onlineshop Betreiber online ausfüllbar gestaltet sein, so muss dem Verbraucher unmittelbar (spätestens innerhalb 24 h) nach absenden des Formulars eine automatisierte Antwort zugesandt werden. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie unter www.widerrufsbelehrung-2014.de

6. Kein Widerrufsrecht für digitale Produkte

Ab dem 13.06.2014 ist es möglich, dem Kunden das Widerrufsrecht für digitale Produkte, welche nicht auf einem materiellen Datenträger geliefert werden zu verwehren. Dies muss der Verbraucher in der Bestellung bestätigen.

7. Aufschläge für Zahlungsarten

Der Verbraucher muss künftig spätestens zu Beginn des Bestellprozesses auf die Mehrkosten für bestimmte Zahlungsarten hingewiesen werden. Die Auf- / Abschläge für bestimmte Zahlungsarten müssen auch in den AGB’s erwähnt werden. Des Weiteren muss mindestens eine gängige Zahlungsart kostenfrei angeboten werden und die Zuschläge für andere Zahlungsarten dürfen die vom Betreiber zu tragenden Kosten nicht überschreiten.

Quellenangabe: Bild EU4 von svilen001 // freeimages.com