Die neue Verbraucherrechtelinie tritt ab dem 13. Juni 2014 in Kraft. Was Sie als Betreiber eines Onlineshops jetzt wissen sollten um Abmahnungen zu vermeiden:

1. Informationen zur Lieferzeit / Lieferung der Produkte Durch die neue Richtlinie wird es ab 13.06.2014 notwendig sein, den Verbraucher detailliert über die Lieferzeit der Produkte aufzuklären. Es muss hier kein genaues Datum genannt werden – jedoch ein Lieferzeitraum wie beispielsweise „Lieferzeit ca. 3 – 4 Tage“. Eine Formulierung wie „versandbereit“, „lagernd“ oder ähnliches ist…