Allgemeine Geschäftsbedingungen der neusued GmbH, Bahnhofstraße. 26, 72138 Kirchentellinsfurt

  1. Geltungsbereich

Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der neusued GmbH, Bahnhofstraße. 26, 72138 Kirchentellinsfurt, eingetragen am Amtsgericht Stuttgart, HRB  744990 nachfolgend neusued genannt. Hiervon abweichende AGB des Kunden oder Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn neusued stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann wenn der Kunde, Auftraggeber in seiner Bestellung auf die Geltung seiner AGB verweist und neusued diesen nicht widerspricht. Die AGB der neusued gelten nur gegenüber Unternehmen und Kaufleuten im Rahmen von § 14 BGB.

  1. Umfang der Leistungen

Der Umfang der Leistungen die durch neusued erbracht werden, ergeben sich aus den schriftlichen Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen von neusued. Sollte sich während eines laufenden Projektes ein unvorhergesehener Mehraufwand oder eine Änderung des Projektumfangs ergeben, so erstellt neusued ein aktualisiertes Angebot und lässt dieses dem Kunden zukommen.

Die neusued ist Servicepartner bzw. Vertriebspartner von verschiedenen Drittfirmen / Softwareprodukten dritter. Hierzu zählen aktuell die JTL-Software-GmbH sowie die Luwosoft GmbH & Co. KG. Neusued bietet seinen Kunden diese Software sowie Dienstleistungen in Bezug bzw. in Verbindung mit Softwareprodukten der genannten Hersteller an. Da die Softwareanwendungen keine Open-Source Softwareprodukte sind kann neusued keine Verantwortung über die korrekte Funktionsweise der Softwareanwendungen übernehmen und entzieht sich jedwelcher Verantwortung, so lange kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens neusued festzustellen ist. Es gelten jeweils die Leistungsbeschreibungen der Softwarehersteller. Neusued kann in keinster Weise für Programmierfehler innerhalb der Softwareanwendungen verantwortlich gemacht werden da neusued in keinem Zeitpunkt Zugriff auf den Quellcode der Anwendungen hat.

Der Auftrag kommt zu Stande, sobald der Auftraggeber / Kunde das Angebot schriftlich, mündlich oder schlüssig durch die Inanspruchnahme der Leistungen von neusued in Anspruch nimmt.

Ein Angebot erfolgt nicht bei nicht abzusehenden Dienstleistungen, welche auf Stundenbasis abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt mit Hilfe einer Zeiterfassungsanwendung. Die Abrechnung erfolgt im 15 Minuten Takt. Neusued teilt dem Kunden den aktuellen Stundensatz mündlich oder schriftlich vor Beginn der Arbeiten mit.

Die neusued übernimmt im Zusammenhang mit Ihren Leistungen keinerlei rechtliche oder gar wettbewerbsrechtliche Prüfung oder Beratung. Des Weiteren stellen Präsentationen auch Online als Webseite lediglich allgemeine Informationen dar und stellen keinerlei professionelle Beratung in Bereichen wie Unternehmensberatung, Finanzen, Investitionen, Recht, Software, Steuern oder anderen Bereichen dar. Sollten Sie eine professionelle Beratung für Ihr Unternehmen suchen, so sollten Sie einen professionellen Berater kontaktieren. Die von neusued gemachten Angaben sollen nicht als Grundlage für Entscheidungen oder Handlungen dienen, die Ihre geschäftlichen Aktivitäten beeinflussen oder Ihr Unternehmen finanziell beeinträchtigen können.

III.                Fremdleistungen

Neusued behält sich das Recht vor, Aufträge oder Teile daraus an Dritte zu übergeben ohne den Auftraggeber davon zu unterrichten solange dies nicht zu seinem direkten Nachteil ist. Die Mängelhaftung / Gewährleistung geht in diesem Fall direkt an die Drittpartei über. Der Auftraggeber kann dann seine Ansprüche direkt bei der Drittpartei geltend machen.

  1. Liefertermin und Lieferverzug, Fristen, Teillieferungen, Höhere Gewalt

Von neusued angebotene Leistungen oder Dienstleistungen enthalten im Regelfall keine Angaben zu Lieferterminen bzw. feste Lieferfristen. Sollte neusued eine Liefertermin bzw. einen Leistungszeitangabe vermerken, dann sind diese lediglich Schätzungen und nicht als Fixtermine zu werten.

Die Einhaltung gesetzter Fristen oder angegebener Abgabetermine setzt das Mitwirken aller am Prozess beteiligten Parteien / Unternehmen voraus. Neusued übernimmt in keinem Fall die Verantwortung für Lieferfristen und -termine beteiligter Drittunternehmen sowie Softwarehersteller von denen neusued Servicepartner ist.

Sollte der Auftraggeber in Verzug kommen oder verletzt dieser seine Pflicht zum Mitwirken, so ist neusued jederzeit berechtigt den entstandenen Schaden einschließlich Mehraufwendungen für Material wie Personal vom Auftraggeber zu verlangen.

Sollte die Einhaltung eines Liefertermins aufgrund Höherer Gewalt (hierzu zählen Naturgewalten sowie sonstige als Höhere Gewalt einzustufende Ereignisse) unmöglich gemacht werden, so sind von keiner der Parteien Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Teillieferungen sind jederzeit auch ohne schriftliche Anmeldung zulässig.

Neusued haftet für Lieferverzug im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Lieferung

Die Belieferung durch neusued erfolgt stets auf das Risiko des Auftraggebers. Neusued liefert alle Güter nur per Incoterm EXW (ex works). Die Gefahr des Transportes geht mit dem Verlassen der Waren bei neusued sowie deren Drittunternehmen auf den Auftraggeber über.

  1. Preise, Zahlung, Zurückhaltungsrecht

Da neusued nur Geschäftsbeziehungen zu Unternehmern pflegt, sind alle Preisangaben in jeglicher Form netto Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Liefer- und Versandgebühren gehen generell zu Lasten des Auftraggebers solange keine anderslautende Vereinbarung in Schriftform getroffen wurde.

Die von neusued gestellten Rechnungen sind stets innerhalb des schriftlich auf der Rechnung vermerkten Zahlungszieles ohne jeglichen Abzug zu bezahlen. Rechnungen von neusued sind nicht Skontier fähig.

Teilleistungen können von neusued ohne vorherige Ankündigung in Rechnung gestellt werden.

Generell gilt bei Auftragserteilung eine Anzahlungsverpflichtung des Auftraggebers in Höhe von 30% des Gesamtbetrages, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

VII.              Mängelhaftung und Mängelrüge

Die neusued haftet für Mängelansprüche Ihrer Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Vereinbarungen.

Eine Mängelrüge hat unverzüglich schriftlich vom Auftraggeber zu erfolgen. Mündliche Geltendmachung von Mängelansprüchen sind ausgeschlossen.

Mängelansprüche gegenüber der neusued verjähren nach 12 Monaten sofern keine anderslautende gesetzliche Regelung widerspricht.

VIII.            Rechtsmängel

Sofern die Parteien keine abweichenden Vereinbarungen getroffen haben, ist neusued verpflichtet, Ihre Leistungen nur im Land des Ortes der Leistung frei von Schutz- sowie Urheberrechten Dritter zu Erbringen. Als Leistung gilt jeweils das Land, die Länder in denen die Werbung, Leistung zur Ausstrahlung / Ausgabe / Verteilung kommt. Sofern keine Abweichende schriftliche Vereinbarung besteht ist dies generell die BRD.

Sofern Dritte Parteien wegen Verletzung Ihrer Schutz- sowie Urheberrechte berechtige Forderungen gegenüber dem Auftraggeber geltend machen und der Auftraggeber die Leistung nur in der mit neusued vertraglich geregelten Form (entsprechend der in Rechnung gestellten Leistungen) genutzt hat, haftet neusued innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist wie nachfolgend aufgeführt:

–          Die neusued wird innerhalb Ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten und nach eigenem Ermessung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, die Leistung entsprechend ändern um die Schutz- oder Urheberrechtsverletzung zu beenden oder die gesamte Leistung auszutauschen.

–          Sollte dies der neusued unmöglich sein, so stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rücktritts- bzw. Minderungsrechte zu.

–          Die genannten Verpflichtungen sind nur dann geltend, wenn der Auftraggeber die neusued unverzüglich nach Bekanntwerden des Rechtsverstoßes schriftlich in Kenntnis setzt.

–          Die neusued haftet in keiner Weise für vom Auftraggeber selbst verursachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen.

–          Ebenfalls übernimmt die neusued keine Prüfung oder rechtliche Kontrolle der vom Auftraggeber übergebenen Materialien (Bilder, Texte, Videosequenzen, etc.). Sollte hier eine Schutz- oder Urheberrechtsverletzung vorliegen, so ist der entstandene Schaden direkt vom Auftraggeber zu tragen und die neusued von jeglichen Ansprüchen Dritte freizustellen sowie der für neusued entstandene Schaden sowie Kosten vollständig und unverzüglich vom Auftraggeber zu ersetzen.

–          Weiterreichende Ansprüche des Auftraggebers aufgrund von Rechtsmängeln gegen die neusued werden hiermit ausgeschlossen.

 

  1. Nutzungsrecht und Eigennutzung

Sämtliche von neusued angefertigte Arbeiten insbesondere Skizzen, Zeichnungen, Layouts, Animationen, Druckvorlagen sowie Ideen, etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne von § 2 UrhG. Dies gilt auch dann wenn die Arbeiten die Erforderlichkeiten von § 2 UrhG. nicht oder nur teilweise erfüllen.

Dem Auftraggeber überlassene Entwürfe oder Präsentationen sind soweit nicht anders vereinbart generell vertraulich zu behandeln. Diese dürfen in keinem Fall veröffentlicht oder anderweitig genutzt werden.

Wird nach einem Entwurf oder einer Präsentation kein Auftrag erteilt, so bleiben alle oben genannten Leistungen im Besitz der neusued. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistungen bzw. die Materialien in jedwelcher Form zu nutzen oder gar an eine Drittpartei weiterzureichen. Der Auftraggeber ist dann in der Verpflichtung jegliche ausgehändigte Materialien zu vernichten oder an die neusued zurückzugeben. Neusued behält sich vor die Leistungen dann für andere Auftraggeber vorzuhalten und diese ggf. zu verwenden.

Eine Weitergabe der Nutzungsrechte für von neusued erstellten Produkten bedarf der schriftlichen Genehmigung durch neusued.

Alle Entwürfe und eventuelle Vergütungen hierfür sind mit keinerlei Übertragung von Nutzungsrechten an den Auftraggeber verbunden. Neusued kann die Entwürfe beliebig vielen potentiellen Interessenten zeigen.

Die neusued überträgt dem Auftraggeber stets und sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart lediglich das einfache Nutzungsrecht für den jeweiligen Zweck der Leistung. Das Exklusivrecht an der Leistung ist gesondert zu vergüten.

Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber über.

Der neusued steht das generelle Recht zu, die im Kundenauftrag angefertigten Leistungen zur Eigenwerbung in jedwelcher Form zur Eigenwerbung unentgeltlich zu nutzen, ganz oder teilweise zu veröffentlichen.

  1. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Güter, virtuell oder physisch verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz der neusued.

  1. Kündigung, Beendigung des Vertrages

Verweigert der Auftraggeber rechtswidrig die Erfüllung des geschlossenen Vertrages oder die Annahme der bestellten Leistungen, oder kündigt der Auftraggeber den geschlossenen Vertrag ohne dass berechtigte Gründe hierfür bestehen, so ist die neusued dazu berechtigt entweder die vereinbarte Vergütung für Arbeiten bis zum Zeitpunkt der Kündigung zu verlangen oder auf die Erfüllung des bestehenden Vertrages zu beharren.

Ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt hiervon unberührt.

Bei Dauerschuldverhältnissen ohne vereinbarte Laufzeit, insbesondere Update- und Wartungsverträge, ist das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende durch eine der Parteien schriftlich zu kündigen.

XII.              Haftung, Abtretung von Ansprüchen

Die neusued haftet auf Schadenersatz oder auf Ersatz der verglichen Aufwendungen im Sinne von § 284 BGB wegen mangelhafter bzw. verspäteter Lieferung und Leistung sowie wegen der Verletzung sonstiger vertraglich geregelter Leistungen, insbesondere aus unerlaubter Handlung nur bei nachgewiesenem Vorsatz oder grob fahrlässigem Vergehen. Hiervon ausgeschlossen bleiben die Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.

Dem Auftraggeber ist die Abtretung von Ansprüchen gegenüber der neusued nur nach vorheriger Zustimmung durch neusued zulässig. Unberührt bleiben hiervon die gesetzlichen Bestimmungen nach § 354, Abs. A  HGB.

XIII.            Datenschutz

Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist neusued generell berechtigt mit dem Namen des Auftraggebers sowie mit dessen Logo / Bildmarke zu werben. Diese Werbung wird auf die Eigenwerbung beschränkt.

Neusued wird Daten des Auftraggebers (insbesondere sensible Login Daten, FTP Daten, etc.) nur im Falle von für neusued unlösbaren Problemen an Erfüllungsgehilfen wie auch den Softwarehersteller weitergeben.

XIV.            Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Da neusued Geschäftsverbindungen nur mit Unternehmen und Vollkaufleuten führt, sind der Erfüllungsort sowie der Gerichtsstand auf Reutlingen festgesetzt.

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der BRD unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist

Stand: 13.08.2015